Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
a)    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
b)    Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Vertragsabschluss
a)    Der Hotelaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
b)    Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiter zu leiten.
c)    Der Abschluss des Hotelaufnahmevertrages verpflichtet die Vertrags¬partner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
d)    Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und den Hotelier dann verbindlich, wenn der Gast nicht von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit (siehe 4.) Gebrauch macht.
e)    Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

3. Leistungen, Preise, Zahlung  
a)    Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte  Zimmer oder Räum¬lichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
b)    Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
c)    Am Abreisetag steht das Zimmer bis 11.00 Uhr zur Verfügung.
d)    Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält der Hotelier das Recht, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr weiterzugeben, ohne dass hieraus Ersatzansprüche des Gastes entstehen. Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.
e)    Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer (MwSt.).
f)    Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungs¬erstellung vier Monate, so behält sich das Hotel das Recht vor, den vereinbarten Preis angemes¬se¬n ohne vorherige Ankündigung, höchstens jedoch um 5% anzuheben..
g)    Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
h)    Nimmt der Kunde Umbestellungen vor und stimmt das Hotel diesen zu (Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstige Leistungen des Hotels), ist das Hotel an die ursprünglich vereinbarte Preise nicht mehr gebunden und kann neue Preise verlangen.
i)    Gastrechnungen sind bei Abreise zu bezahlen
j)    Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen; deren Höhe und Fälligkeit werden im Vertrag schriftlich vereinbart.
k)    Aufgrund vorheriger Zahlungsvereinbarungen zugesandte Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
l)    Im Falle des Zahlungsverzuges, der 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung eintritt, ist das Hotel berechtigt, angemessene Mahngebühren sowie bankübliche Zinsen zu verlangen. Muss ein Inkassobüro mit der Betreibung der Forderungen beauftragt werden, trägt der Schuldner die Kosten.

4. Rücktritt des Gastes, Stornierung
a)    Sämtliche Rücktritte von Verträgen müssen in Schriftform vorliegen.
b)    Nimmt ein Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Hotelleistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden.
c)      Rücktritt bei Individualgästen
  - Bis 7 Tage vor Anreise ist eine kostenfreie Stornierung möglich.
Danach fallen folgende Stornokosten an:
- Bei Stornierungen von 6 - 4 Tage vor der Anreise werden 40% des Zimmerpreises berechnet.
- Bei Stornierungen von 3 - 1 Tag vor der Anreise werden 60% des Zimmerpreises berechnet.
- Bei Stornierungen am Anreisetag  werden 80% des Zimmerpreises
berechnet.
- Bei Nichtanreise werden 90% des Zimmerpreises  berechnet
- Gebuchte Zusatzleistungen werden mit  70% berechnet.

d)      Rücktritte bei Gruppen ab 16 Personen
    Kostenfreie Stornierungen sind bis 8 Wochen vor Anreise möglich
        Danach fallen folgende Stornierungskosten an:
-    Vom 56.-45. Tag vor Anreise 20% des pro Person vereinbarten  Gesamtpreises
-    Vom 44.-30. Tag vor Anreise 50% des pro Person vereinbarten  Gesamtpreises
-    Vom 29.-15. Tag vor Anreise 60% des pro Person vereinbarten  Gesamtpreises
-    Vom 14.-04. Tag vor Anreise 70% des pro Person vereinbarten  Gesamtpreises
-    Ab dem 03. Tag vor Anreise 80% des pro Person vereinbarten  Gesamtpreises

e)     Teilnehmerlisten
Alle Veranstalter von Reisen, Tagungen oder Banketten werden gebeten, die endgültigen Teilnehmerlisten bis spätestens 14 Tage vor Anreise zur Verfügung zu stellen. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung des Hotels.

5. Rücktritt des Hotels
a)    Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.c) und 4.d) eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenso berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurück zu treten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels nicht endgültig bestätigt.
b)    Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
c)     Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere falls
-    höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
-    Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bez. der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
-    Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäfts¬betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffent¬lichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
-    Eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gem. Ziffer 2.e) vorliegt
-    Ein Fall der Ziffer 2.d) vorliegt;
-    Das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögens¬verhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlech¬tert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
-    Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
d)    Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechtes unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
e)    In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.


6. Haftung des Hotels
a)    Sollten Mängel oder Störungen an den Leistungen des Hotels auftre¬ten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft eine Mängelan¬zeige, so tritt kein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgelts ein.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu 4000,00 €. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.) ist diese Haftung begrenzt auf 800,00 €. Geld und Wertgegenstände, die im Hotelsafe verwahrt werden, sind bis zu einem Höchstwert von 20000,00 € versichert. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige erstattet.
c)    Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwah¬rungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotel¬grundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden vor dem Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
    Darüber hinaus gilt auf dem Hotelgelände die StVO.
d)    Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen.  

7. Allgemeine Geschäftbedingungen bei Veranstaltungen
a)    Für Beschädigung oder Verluste an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Auftraggeber, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Hotel bedarf. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder von sonstigen Gegenständen ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Verluste oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen im Rahmen von Konferenzen- und Bankettveranstaltungen übernimmt das
Hotel keine Haftung. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuer¬polizeilichen Anforderungen entsprechen. Im Zweifelsfall ist der Auftraggeber verpflichtet, sich mit der zuständigen Behörde in Ver¬bindung zu setzen. Vom Auftraggeber mitgebrachtes Dekorations¬material ist nach Ende der Veranstaltung mitzunehmen.
b)     Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Das Hotel haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände.
c)    Sollten Störungen oder Defekte an dem vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückhaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht hergeleitet werden.
d)    Eventuell anfallende GEMA-Gebühren werden ausschließlich vom Veranstalter getragen.
e)    Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung die Anfangs- oder Schlußzeiten der Veranstaltung, so werden die zusätzlichen Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung pro angefangene Stunde 50,00 € in Rechnung gestellt.
f)    Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Hotel mitbringen. In diesen Fällen kann das Hotel eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen.
g)    Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung.

8. Sonstiges
a)    Mündliche Absprachen werden erst wirksam, wenn sie vom Hotelier schriftlich bestätigt worden sind.
b)    Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
c)    Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtes am Betriebsort vereinbart.
d)    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
e)    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
f)    Die Rezeption ist von 07:00-22:00 Uhr besetzt, bei einer Anreise nach 22:00 Uhr ist dieses dem Hotel mitzuteilen.
g)    Das Hotel verfügt nur über eine begrenzte Anzahl von eigenen kostenpflichtigen Parkplätzen, diese müssen vorab im Hotel reserviert werden. Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz.

Firmensitz:
Hotel am Jungfernstieg
Betriebsgesellschaft mbH
Geschäftsleitung Thomas Eberl
Jungfernstieg 1b 18437 Stralsund

Tel: 03831 4438-0
Fax: 03831 4438-19

info@hotel-am-jungfernstieg.de
www.hotel-am-jungfernstieg.de

Ust.IdNr.: DE 163570003
Steuernummer: 082/215/00491